FAQ

Allgemeine Fragen

Was ist eine Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt?

Jede Person erhält zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren eine 11-stellige Identifikationsnummer. Sie ändert sich bei Umzug und Heirat nicht. Die Nummer bleibt der Person lebenslang zugeordnet. Sie enthält keine Information über Sie oder das zuständige Finanzamt. Die Nummer ist Voraussetzung dafür, den Einsatz von elektronischer Datenverarbeitung verbessern und wirtschaftlicher gestalten zu können.

Wann haben Sie Besuchersprechstunde?

Wir führen derzeit nur Telefonsprechstunden an jedem Montag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie an jedem Mittwoch von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr durch. An gesetzlichen Feiertagen finden keine Sprechzeiten statt.

Wo haben Sie überall Wohnungen bzw. Häuser?

Einen Überblick über unsere Wohnanlagen finden Sie HIER.

Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden?

Bei der GBSt sind alle willkommen, jedoch werden neue Mitglieder nur aufgenommen, wenn von diesen eine Wohnung angemietet wird.

Wie teuer ist das Eintrittsgeld?

Das Eintrittsgeld beträgt 30,00 EUR und ist einmalig zu entrichten. Diese Gebühr wird erhoben, um die Verwaltungskosten abzudecken.

Wieviel kostet ein Genossenschaftsanteil?

Die Höhe eines Genossenschaftsanteils beläuft sich derzeit auf 160.00 EUR. Die Mindesteinlage sind zwei Genossenschaftsanteile. Die tatsächliche Anzahl der Genossenschaftsanteile ist abhängig von der Baualtersklasse des zu beziehenden Wohnhauses.

Haben Mitglieder mit mehr Stimmanteilen auch mehr Stimmrecht?

Im Genossenschaftsgesetz sowie in der Satzung ist festgelegt, dass jeder gewählte Vertreter bei der Vertreterversammlung eine Stimme hat.

Gibt es eine Nachschusspflicht?

Die Frage der Nachschusspflicht wird in §19 unserer Satzung geregelt. Dort heißt es:
(1) Die Mitglieder haften der Genossenschaft mit den beiden Geschäftsanteilen. Sie haben beschränkt auf die Haftsumme Nachschüsse zur Insolvenzmasse zu leisten. Die Haftsumme beträgt 320,00 EUR. Bei der Übernahme weiterer Anteile tritt eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein.

Wann wird die Kündigung wirksam?

Die Bedingungen für die Kündigung einer Mitgliedschaft sind im §7 (2) unserer Satzung festgelegt.
Die Kündigung findet nur zum Ende eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens zwei Jahre vorher schriftlich erfolgen.

Vermietung

Wie kann ich eine Genossenschaftswohnung anmieten?

Freie Wohnungen werden auf unserer Internetseite sowie in unseren Schaukästen veröffentlicht. Bei Interesse muss zunächst eine Wohnungsanfrage per Fragebogen an wohnungsbewerbung@gbst.de geschickt werden. Aufgrund der Vielzahl an eingehenden Anfragen können allerdings nicht alle Wohnungsanfragen berücksichtigt werden. Auch können wir keine Auskünfte zum Zwischenstand einzelner Anfragen erteilen. Wir kontaktieren nur diejenigen, denen wir einen Besichtigungstermin anbieten können.

Satzungsgemäß werden Genossenschaftsmitglieder bei der Wohnungsvergabe bevorzugt behandelt. Für Nichtmitglieder ist im Zuge der Anmietung einer Genossenschaftswohnung der Erwerb einer Mitgliedschaft zwingend erforderlich.

Kann ich eine Gästewohnung anmieten?

Eine unserer Servicewohnungen für Ihre Übernachtungsgäste können Sie nur anmieten, wenn Sie bei uns Genossenschaftsmitglied sind.

Verwaltung / Wohnungsbezogene Fragen

Was mache ich bei einer Reparaturmeldung am Wochenende?

In einem Notfall finden Sie alle Telefonnummern unserer zuständigen Firmen auf dem Notfallplan im Eingangsbereich Ihres Treppenhausaufganges.

Muss ich meinen Hund/meine Katze genehmigen lassen?

Ja, die entsprechenden Antragsformulare finden Sie HIER.

Dürfen von mir selbst vorgenommene Ein- und Umbauten in der Wohnung verbleiben, wenn ich ausziehe?

Grundsätzlich ist der Mieter zur Entfernung der von ihm eingebauten Dinge bzw. auch zum Rückbau der von ihm aus der Wohnung an bauseitigem Genossenschaftseigentum entfernten Gegenstände verpflichtet.

Mietzahlungen

Die Entrichtung der Dauernutzungsgebühr kann über eine Einzugsermächtigung oder einen Dauerauftrag erfolgen.

Was ist eine Einzugsermächtigung?

Eine Einzugsermächtigung erteilen Sie dem Zahlungsempfänger – in diesem Fall der GBSt. Die monatlich zu zahlende Dauernutzungsgebühr wird durch uns von Ihrem Bankkonto eingezogen. Evtl. Gutschriften oder Nachzahlungen werden automatisch verrechnet.

Was ist ein Dauerauftrag / Abbuchungsauftrag?

Den Dauerauftrag / Abuchungsauftrag erteilen Sie nicht dem Zahlungsempfänger, sondern Ihrer ausführenden Bank.

Was ist ein Werktag? (Mieteinzug am 3. Werktag)

Die monatlich zu zahlende Dauernutzungsgebühr ist lt. Dauernutzungsvertrag am 3. Werktag fällig.
Als Werktage gelten grundsätzlich Montag bis Samstag. Eine Ausnahme besteht, wenn diese auf einen gesetzlichen Feiertag fallen.

Betriebskosten

Wann kommt die Betriebskostenabrechnung?

Diese muss bis spätestens zum 31.12. des Folgejahres zugestellt sein. Wir sind natürlich bemüht, die Abrechnung früher zu erstellen und zu versenden.

Wann und wie erhalte ich ein Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung?

Hierzu möchten wir Sie bitten, die ausführlich aufgeführten Informationen und Zahlungskriterien in der Ihnen vorliegenden Betriebskostenabrechnung (Seite 3) zu beachten.

Kostenausweis in der Betriebskostenabrechnung gem. § 35a EStG?

Sollten Sie jährlich eine Einkommenssteuererklärung abgeben, können die in der Betriebskostenabrechnung
und in der Abrechnung von Techem ausgewiesenen Kosten gem. $ 35a EStG in Ansatz gebracht werden.

Wählen Sie Ihre Straße aus, um weitere Informationen zu Ihrem Wohnstandort zu erhalten.

Infos zu Ihrem Kiez

Standortinfos & Ansprechpartner

Notfalldienste