Unsere Mitglieder

Zum Stichtag 31.12.2021 hatte die GBSt insgesamt 6.009 Mitglieder, die gemeinsam 17.586 Anteile an der Genossenschaft besitzen. Dabei ist jedoch nicht jedes Mitglied auch gleichzeitig Nutzer einer GBSt-Wohnung.

Unseren Mitgliedern wird durch die Satzung ermöglicht, ihr Mitbestimmungsrecht durch die Wahl ihrer Vertreter für die Vertreterversammlung auszuüben. Darüber hinaus können sie als gewählte Vertreter persönlich die Zukunft der Genossenschaft mitgestalten.

Nach Abschluss eines Geschäftsjahres und Verabschiedung der Jahresbilanz durch die Vertreterversammlung wird jedem Mitglied, sofern die Vertreterversammlung dies beschließt, eine Dividende entsprechend des Geschäftsguthabens ausgezahlt.

Ein Geschäftsanteil kostet derzeit 160,00 Euro (§ 18 der Satzung der GBSt) zzgl. eines einmalig zu zahlenden Eintrittsgeldes in Höhe von 30,00 Euro (§ 5 der Satzung der GBSt). Das Eintrittsgeld wird im Gegensatz zu den Geschäftsanteilen bei Beendigung der Mitgliedschaft nicht zurückgezahlt.

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