Aufsichtsrat

Satzungsgemäß besteht der Aufsichtsrat aus mindestens drei Mitgliedern, die von der Vertreterversammlung für drei Jahre gewählt werden.

Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht, berät und fördert den Vorstand in seiner Geschäftsführung.

Derzeit gehören dem Aufsichtsrat sechs Mitglieder an, deren Rechte und Pflichten durch das Genossenschaftsgesetz und die Satzung bestimmt werden.

Der gewählte Aufsichtsrat der GBSt:

Bernhard Beckendorf
Bauausschuss

Michael Grubert
Rechnungsprüfungsausschuss

Jens Posinski
Rechnungsprüfungsausschuss

Gabriele Andert
Vorsitz des Aufsichtsrats

Thomas Hoch
Bauausschuss

Philipp Bischoff
stellvertretender Vorsitz, Bauausschuss, Schriftführer


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