Unsere Vertreter

Das Vertreteramt ist ein wichtiges Ehrenamt mit einer verantwortungsvollen Aufgabe. Immerhin bildet die Vertreterversammlung mit allen gewählten Vertretern das höchste Organ der Genossenschaft. Sie wählt den Aufsichtsrat, der wiederum den Vorstand bestellt. Weiterhin beschließt sie den Jahresabschluss und entscheidet über die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand. Die Vertreterversammlung der GBSt besteht seit dem 1. September 2021 aus 73 von den Mitgliedern der Genossenschaft gewählten Vertretern sowie 52 Ersatzvertretern. Turnusmäßig findet alle fünf Jahre eine Vertreterwahl statt, die nächste im Jahr 2026.

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