Der Vorstand der GBSt

Lutz Siefert
Kaufmännischer Vorstand

Jens Wesche
Technischer Vorstand


Der Vorstand der GBSt besteht aus mindestens zwei Mitgliedern und wird vom Aufsichtsrat für die Dauer von höchstens fünf Jahren bestellt. Eine Wiederbestellung ist laut Satzung aber zulässig.

Die Vorstandsmitglieder leiten die Genossenschaft in eigener Verantwortung unter Beachtung der gesetzlichen und satzungsgemäßen Beschränkungen.

Der Vorstand ist verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Dazu gehört auch der Aufbau einer Verwaltung mit Mitarbeitern.

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