Vertreter werden

Im Abstand von fünf Jahren finden in unserer Genossenschaft die Vertreterwahlen statt. Gemäß unserer Satzung wählen die Mitglieder ihre Vertreter und Ersatzvertreter in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl. Die gewählten Vertreter repräsentieren alle Genossenschaftsmitglieder in der Vertreterversammlung. Diese findet einmal im Jahr statt und ist der wichtigste Termin für jeden Vertreter.

Zu ihren Aufgaben gehört die Feststellung des Jahresabschlusses, Beschlüsse über die Verwendung des Bilanzgewinns bzw. die Deckung eines Bilanzverlustes, die Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats, die Wahl von Aufsichtsratsmitglieder sowie Satzungsänderungen. Mit ihren Entscheidungen trägt die Vertreterversammlung also maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg der Genossenschaft bei. Darüber hinaus ermöglichen die VertreterDialoge und die Verteterrundfahrt regelmäßige Gelegenheit zum Austausch untereinander, mit den Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sowie den Mitarbeitern.

Das Vertreteramt ist zwar eine wichtige Aufgabe, aber kein Fulltime-Job. Also, scheuen Sie sich nicht vor einer Kandidatur. Sie können ihr Engagement und ihre Zeit für dieses Ehrenamt jederzeit selbst bestimmen. Engagieren Sie sich als Vertreter für Ihre Genossenschaft und üben Sie Ihr Stimmrecht in genossenschaftlichen Angelegenheiten aus.

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