Unsere Organe

Die Genossenschaft ist wie folgt organisiert:

Mitglieder

Unsere Mitglieder bilden die Basis, sie wählen ihre Vertreter sowie Ersatzvertreter aus den Wohnanlagen.

Vertreter

Die Vertreter wiederrum nehmen ihre satzungsmäßigen Rechte und Pflichten in der Vertreterversammlung wahr, indem sie unter anderem die Aufsichtsratsmitglieder wählen.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan der Genossenschaft. Er bestellt den Vorstand, welchen er gemäß seiner durch das Genossenschaftsgesetz und die Satzung übertragenen Aufgaben berät, fördert und überwacht.

Vorstand

Der Vorstand sorgt für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung unter anderem durch den Aufbau einer Verwaltung.

Weitere organisatorische Themen

Der Aufsichtsrat

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Unsere Vertreter

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Der Vorstand

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