Unsere Organe

Die Genossenschaft ist wie folgt organisiert:

Vorstand

Geschäftsführungsorgan

Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung und sorgt für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, unter anderem durch den Aufbau einer Verwaltung.

Aufsichtsrat

Überwachungsorgan

Der Aufsichtsrat bestellt, berät, fördert und überwacht den Vorstand gemäß der durch das Genossenschaftsgesetz und die Satzung übertragenen Aufgaben.

Vertreter

Mitbestimmungsorgan

Die Vertreter üben ihr Stimmrecht in der Vertreterversammlung aus. Sie fassen Grundlagenbeschlüsse und wählen die Aufsichtsratsmitglieder.

Mitglieder

Basis

Die Mitglieder bilden die Basis der Genossenschaft. Sie nehmen ihr Mitbestimmungsrecht wahr, indem sie ihre Vertreter sowie Ersatzvertreter wählen.

Weitere organisatorische Themen

Der Aufsichtsrat der GBSt

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Unsere Vertreter

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Der Vorstand der GBSt

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