Wenn für Mitglieder der GBSt eine nachgewiesene und geprüfte Dringlichkeit vorliegt, kann von den Vergabegrundsätzen abgewichen werden. Voraussetzungen für den Dringlichkeitsstatus sind folgende Gründe:
Diese Angabe dient der Prüfung Ihrer Einkommensverhältnisse im Sinne einer Bonität.
Alle Personen, die mit der Genossenschaft einen Dauernutzungsvertrag abschließen, sind Vertragspartner. Im Zuge dessen ist auch der Abschluss einer Mitgliedschaft zwingend notwendig, sofern der Vertragspartner noch kein Mitglied der GBSt ist. Die Person, die das Gesuch erstellt, wird im Rahmen der erfolgreichen Wohnungsvergabe automatisch Vertragspartner. Eine Suche für eine andere Person ist nicht möglich. Jedoch kann die mit einziehende Person auch Vertragspartner werden.
Die Angaben dienen der Einschätzung der tatsächlichen Haushaltsgröße sowie der Bonitätsprüfung.
Darunter versteht man alle dem Haushalt zur Verfügung stehenden Einkünfte aus selbstständiger und/oder nicht selbstständiger Tätigkeit, Unterhalt sowie Transferleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Ausbildungsbeihilfe, BAföG, Elterngeld, Kindergeld etc.
Im Rahmen der Selbstauskunft benötigen wir Angaben, um unter anderem Ihre wirtschaftliche Situation einschätzen und eventuelle Risiken ausschließen zu können. Dazu gehört, dass wir wissen müssen, ob bei Ihnen einer der folgenden Sachverhalte vorgelegen hat:
Folgende Dokumente werden zudem bei der Anbahnung des Vertragsabschlusses benötigt:
Vor dem Vertragsabschluss muss für Haustiere wie Hunde und Katzen ein Antrag auf Genehmigung gestellt werden. Die Haltung von Hunderassen, die als gefährlich gelten, genehmigen wir in unseren Wohnanlagen grundsätzlich nicht.
Wählen Sie Ihre Straße aus, um weitere Informationen zu Ihrem Wohnstandort zu erhalten.