Betriebskosten
Freiwillige Anpassung der Vorauszahlungen
Trotz Einsparungen werden sich die Preissteigerungen infolge der Energiekrise weiterhin auf die Betriebs-, insbesondere die Heiz-und Warmwasserkosten auswirken. Wer freiwillig eine Anpassung seiner Vorauszahlung vornehmen möchte, nutzt dafür bitte folgendes Formular.
CO₂-Kostenaufteilung ab 2023
Seit 2021 wird in Deutschland eine Abgabe für die Emissionen von Kohlendioxid (CO₂) erhoben. Gemäß dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz, das seit 2023 gilt, werden die CO₂-Kosten zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt. Die Aufteilung richtet sich nach dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr (CO₂ kg/m²/a). Aktuell gilt ein Preis von 45 Euro pro Tonne CO₂, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Bei von der GBSt versorgten Wohnungsnutzern ist der CO₂-Preis anteilig gemäß CO₂-Kostenaufteilungsgesetz in den Betriebskosten für 2023 enthalten. Mitglieder, die eine Gasetagenheizung nutzen und einen eigenen Gasvertrag haben, können sich den CO₂-Preisanteil, der auf den Vermieter entfällt, erstatten lassen. Wir berechnen anhand Ihrer Angaben und Ihrer Rechnung die Erstattung. Nutzen Sie dafür bitte folgendes Formular.
WICHTIG:
Bitte kommen Sie rechtzeitig auf uns zu, wenn Sie aufgrund Ihrer Betriebskostenabrechnung in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Wir können dann mit Ihnen individuell eine Lösung finden und ggf. eine Ratenzahlung vereinbaren.