Betriebskosten

Freiwillige Anpassung der Vorauszahlungen

Trotz Einsparungen werden sich die Preissteigerungen infolge der Energiekrise weiterhin auf die Betriebs-, insbesondere die Heiz-und Warmwasserkosten auswirken. Wer freiwillig eine Anpassung seiner Vorauszahlung vornehmen möchte, nutzt dafür bitte folgendes Formular.

CO₂-Kostenaufteilung ab 2023

Seit 2021 wird in Deutschland eine Abgabe für die Emissionen von Kohlendioxid (CO₂) erhoben. Gemäß dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz, das seit 2023 gilt, werden die CO₂-Kosten zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt. Die Aufteilung richtet sich nach dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr (CO₂ kg/m²/a). Aktuell gilt ein Preis von 45 Euro pro Tonne CO₂, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Bei von der GBSt versorgten Wohnungsnutzern ist der CO₂-Preis anteilig gemäß CO₂-Kostenaufteilungsgesetz in den Betriebskosten für 2023 enthalten. Mitglieder, die eine Gasetagenheizung nutzen und einen eigenen Gasvertrag haben, können sich den CO₂-Preisanteil, der auf den Vermieter entfällt, erstatten lassen. Wir berechnen anhand Ihrer Angaben und Ihrer Rechnung die Erstattung. Nutzen Sie dafür bitte folgendes Formular.

WICHTIG:

Bitte kommen Sie rechtzeitig auf uns zu, wenn Sie aufgrund Ihrer Betriebskostenabrechnung in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Wir können dann mit Ihnen individuell eine Lösung finden und ggf. eine Ratenzahlung vereinbaren.

Wählen Sie Ihre Straße aus, um weitere Informationen zu Ihrem Wohnstandort zu erhalten.

Infos zu Ihrem Kiez

Standortinfos & Ansprechpartner

Notfalldienste