Unsere Vertreter

Das Vertreteramt ist ein wichtiges Amt mit einer verantwortungsvollen Aufgabe. Immerhin bildet die Vertreterversammlung mit allen gewählten Vertretern das höchste Organ der Genossenschaft. Sie wählt den Aufsichtsrat, der wiederum den Vorstand bestellt. Weiterhin beschließt sie den Jahresabschluss und entscheidet über die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand. Die Vertreterversammlung der GBSt besteht derzeit aus 73 von den Mitgliedern der Genossenschaft gewählten Vertretern. Darüber hinaus stehen 46 Ersatzvertreter zur Verfügung. Turnusmäßig findet alle fünf Jahre eine Vertreterwahl statt, die nächste im Jahr 2026.

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Der Vorstand der GBSt

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Der Aufsichtsrat der GBSt

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Aufbau der Genossenschaft

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