Fragen und Antworten zum Wohnungsportal

Allgemeines
Was passiert mit meinen Daten?

Sie interessieren sich für eine Wohnung in unserer Genossenschaft. Unser satzungsgemäßes Ziel ist es, Ihr Wohnungsgesuch erfüllen zu können. Ihre Informationen helfen uns dabei. Die Daten werden ausschließlich zur Anbahnung eines Dauernutzungsvertrags erhoben und verarbeitet. Ohne diese Daten sind wir nicht in der Lage einen Vertrag zu schließen oder diesen durchzuführen. Ihre mit dem Wohnungsgesuch übermittelten Daten werden gemäß Art. 17 DSGVO unverzüglich gelöscht, wenn Sie kein Interesse mehr an der Vermittlung einer Genossenschaftswohnung der GBSt haben und der Zweck, für welchen die personenbezogenen Daten erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, erfüllt ist. Die unverzügliche Löschung erfolgt, sofern nicht anderweitige gesetzliche Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen oder die Aufbewahrung der Daten der Rechtsverfolgung dient. Aus statistischen Gründen sind wir berechtigt, Ihre personenbezogenen Daten zu anonymisieren.


Wohnungsgesuch
Muss ich Mitglied sein, um ein Gesuch abzugeben?

Nein, auch externe Interessierte können ein Gesuch abgeben. Allerdings haben GBSt-Mitglieder bei der Wohnungsvergabe immer Vorrang vor Personen, die kein GBSt-Mitglied sind.

Ist die Mitgliedsnummer wichtig?
Ja, denn die Dauer der Mitgliedschaft (kleine Mitgliedsnummer = längere Mitgliedschaft) entscheidet bei gleicher Gesuchsdauer über die Vergabe.

Bitte geben Sie unbedingt Ihre korrekte Mitgliedsnummer an. Vertrags- oder Wohnungsnummern bzw. fehlerhafte oder unvollständige Zahlenangaben werden nicht erkannt und somit nicht berücksichtigt.

Wie viele Gesuche kann ich abgeben?
Sie können für sich ein Gesuch abgeben. Wichtig ist, dass Sie als wohnungsuchende Person auch diejenige sind, die letztendlich die Wohnung anmietet. Eine Suche für eine andere Person ist nicht möglich.

Was ist, wenn ich mein Gesuch ändern möchte?
Eine Änderung Ihres Gesuchs ist jederzeit über den Link in Ihrer Bestätigungsmail möglich. Ihr „altes“ Gesuch wird dann einfach überschrieben. Sie können Ihr Gesuch auch jederzeit löschen. Bitte beachten Sie, dass nur Ihr Gesuch, nicht aber Ihre persönlichen Daten (Mitgliedsnummer, E-Mail) nachträglich geändert werden können.

Wie viele Wohnräume darf ich maximal anmieten?
Gemäß den Vergabegrundsätzen richtet sich die Anzahl der möglichen anzumietenden Wohnräume nach der Haushaltsgröße:

  • Ein-Personen-Haushalt: bis maximal 2 Wohnräume
  • Zwei-Personen-Haushalt: bis maximal 3 Wohnräume
  • Drei-Personen-Haushalt: bis maximal 4 Wohnräume
  • Vier-Personen-Haushalt: bis maximal 5 Wohnräume
  • ab einer Haushaltsgröße von fünf Personen: keine Beschränkungen

Ein Wohnraum hat eine Mindestwohnfläche von 6 m².

Was ist ein Dringlichkeitsstatus für Mitglieder?
Wenn für Mitglieder der GBSt eine nachgewiesene und geprüfte Dringlichkeit vorliegt, kann von den Vergabegrundsätzen abgewichen werden. Voraussetzungen für den Dringlichkeitsstatus sind folgende Gründe:

  • gesundheitliche Gründe bei Mitgliedern
  • Pflege von Familienangehörigen durch Mitglieder
  • Unterversorgung von Mitgliedern mit Wohnraum (Haushaltsgröße übersteigt Anzahl an Wohnräumen um 2 Personen)
  • Wohnungswechsel von Mitgliedern in eine kleinere Wohnung

Selbstauskunft
Im Rahmen der Selbstauskunft benötigen wir Angaben, um unter anderem Ihre wirtschaftliche Situation einschätzen und eventuelle Risiken ausschließen zu können. Dazu gehört, dass wir wissen müssen, ob bei Ihnen einer der folgenden Sachverhalte vorgelegen hat:

  • Räumungsklage
  • Pfändung
  • vollstreckbarer Titel
  • Vermögensauskunft
  • Verbraucherinsolvenzverfahren (ehemals: eidesstattliche Versicherung)

Warum fragen Sie nach meinem Arbeitsverhältnis?
Diese Angabe dient der Prüfung ihrer Einkommensverhältnisse im Sinne einer Bonität.

Was bedeutet Vertragspartner?
Alle Personen, die mit der Genossenschaft einen Dauernutzungsvertrag abschließen, sind Vertragspartner. Im Zuge dessen ist auch der Abschluss einer Mitgliedschaft zwingend notwendig, sofern der Vertragspartner noch kein Mitglied der GBSt ist. Die Person, die das Gesuch erstellt, wird im Rahmen der erfolgreichen Wohnungsvergabe automatisch Vertragspartner. Eine Suche für eine andere Person ist nicht möglich. Jedoch kann die mit einziehende Person auch Vertragspartner werden.

Warum muss ich auch die Daten aller einziehenden Personen eintragen?
Die Angaben dienen der Einschätzung der tatsächlichen Haushaltsgröße sowie der Bonitätsprüfung.

Was ist das monatliche Haushaltsnettoeinkommen?
Darunter versteht man alle dem Haushalt zur Verfügung stehenden Einkünfte aus selbstständiger und/oder nicht selbstständiger Tätigkeit, Unterhalt sowie Transferleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Ausbildungsbeihilfe, BAföG, Elterngeld, Kindergeld etc.

Was bedeutet zustimmungspflichtige Haustiere?
Vor dem Vertragsabschluss muss für Haustiere wie Hunde und Katzen ein Antrag auf Genehmigung gestellt werden. Die Haltung von Hunderassen, die als gefährlich gelten, genehmigen wir in unseren Wohnanlagen grundsätzlich nicht.

Welche Dokumente werden bei Anbahnung des Vertragsabschlusses benötigt?

  • Bewerbung für die Wohnung
  • Bewerbung für die Aufnahme als Mitglied
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
  • aktuelle Einkommensnachweise
  • Bestätigung des Arbeitgebers über ungekündigtes Arbeitsverhältnis
  • Bestätigung, dass keine Lohn- und Gehaltspfändungen anhängig sind

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