Anleitung zur Wohnungsanfrage bei der GBSt

Hinweis: Mit dem Ausfüllen und Absenden des Fragebogens für Wohnungsinteressenten wird kein Anrecht auf eine Genossenschaftswohnung erworben.

Sollten Sie sich für eine auf unserer Internetseite angebotene Genossenschaftswohnung interessieren, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Prüfen Sie bitte zunächst, ob es sich um ein Angebot ausschließlich für Mitglieder oder auch für externe Interessenten handelt. Wir berücksichtigen keine Interessentenanfragen für Wohnungen, die ausschließlich für Mitglieder veröffentlicht sind.
  2. Bitte beachten Sie unbedingt die angegebene Einreichungsfrist. Nach diesem Datum eingegangene Anfragen können im laufenden Vergabeprozess nicht mehr berücksichtigt werden.
  3. Füllen Sie den Fragebogen für Wohnungsinteressenten (PDF, nicht barrierefrei) vollständig und wahrheitsgemäß aus. Unvollständig bzw. nicht korrekt ausgefüllte Fragebögen können wir nicht berücksichtigen.
  4. Pro Wohnungsanfrage muss ein eigener Fragebogen ausgefüllt und per E-Mail versendet werden.
  5. Senden Sie jeden ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen einzeln per E-Mail an wohnungsbewerbung@gbst.de.
  6. Im Falle einer positiven Entscheidung, melden wir uns bei Ihnen. Wir kontaktieren nur diejenigen, denen wir einen Besichtigungstermin für eine Wohnung anbieten können. Aufgrund der hohen Nachfrage können nicht alle Wohnungsanfragen berücksichtigt werden. Auskünfte zum Bearbeitungsstand oder zu nicht berücksichtigten Wohnungsanfragen erteilen wir nicht.

Hinweis: Satzungsgemäß werden Genossenschaftsmitglieder bei der Wohnungsvergabe bevorzugt behandelt. Für Interessenten, die noch kein Mitglied der GBSt sind, ist im Zuge der Anmietung einer Genossenschaftswohnung bzw. beim Abschluss eines Dauernutzungsvertrags der Erwerb einer Mitgliedschaft zwingend erforderlich.

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